Eine weitere Front - In Zukunft müssen wir nicht nur nach billiger Arbeit sondern auch nach billigen Wohnungen suchen.

Ab dem ersten Januar 2005 müssen die Kommunen für ALG-II-EmpfängerInnen die Kosten einer "angemessenen Unterkunft" übernehmen. Alleinstehende haben danach ein Anrecht auf 45 qm Wohnraum. Wieviel dieser kosten darf, wird von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt. Dieser Artikel behandelt die Thematik am Beispiel Köln. Die genauen Verhältnisse dürften sich bundesweit ähneln, müssen in jeder Stadt aber aufs neue erfragt werden.
In Köln hat eine Arbeitsgemeinschaft von Stadt (Sozialamt) und Agentur für Arbeit festgelegt, dass eine Wohnung max. 297,- Euro plus Nebenkosten betragen darf. Das sind 6,60 Euro pro Quadratmeter. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft kommen 15 qm hinzu, die 99,- Euro kosten dürfen. Natürlich weiß jeder, dass in Köln für dieses Geld kaum eine Wohnung zu finden ist. Die Stadt erhöht diesen Satz nicht, um - nach eigener Aussage - Vermieter nicht zu Mietsteigerungen zu ermuntern. Etwa 50% der Sozialhilfeempfänger leben heute schon in teureren Wohnungen.

Räumung nur im Einzelfall?
Laut Auskunft der Kölner Sozialdezernentin Marlies Bredehorst soll in Zukunft bei ALG II- und Sozialgeld-EmpfängerInnen genauso verfahren werden, wie jetzt schon bei den Sozi-EmpfängerInnen. Danach würden die Einzelfälle geprüft und in einigen Fällen die Leute aufgefordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen. Das sollten angeblich nur etwa 5% aller Fälle sein. Ein anderes Bild vermittelt eine Zeitungsmeldung (Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Sept. 2004), nach der die Zahl der Räumungsklagen in Köln im Jahr 2003 mit 2677 einen neuen Höchststand erreicht hat. Die Räumungsklagen würden Ende 2004 um zusätzliche 15 Prozent steigen und, so der stellvertretende Wohnungsamtsleiter Jürgen Kube, in den kommenden Jahren durch Hartz IV weiter nach oben gehen. Was ja auch logisch ist, denn die Kommune ist vollkommen pleite und ihre korrupten Provinz-Strategen investieren lieber in Infrastruktur für Unternehmen als in arme Schlucker, die keine Steuern zahlen.
Das Sozialdezernat sagt aus: Wenn die Betroffenen nachweisen würden (z.B durch Ablehnungsschreiben von Wohnungsgesellschaften), dass sie sich erfolglos um Wohnungen bemüht hätten, bekämen sie ihre bisherige Wohnung weiter bezahlt. In der Praxis ist es jedoch so, dass Du maximal ein halbes Jahr geduldet wirst und dann der Ärger von vorne los geht. Du lebst in der ständigen Angst um Deine Wohnung, die nach langen Jahren möglicherweise auch Heimat bedeutet. Schonende Sonderregeln gelten laut Sozialdezernat für Alte, psychisch Kranke und andere.

Was tun, wenn die Miete ausbleibt?
Wenn Dein Sachbearbeiter eines Tages den Daumen senkt, wird Dir wahrscheinlich einfach nur noch der Regelsatz bezahlt und Du kannst gucken, wie Du klar kommst. Es wäre dann eine Überlegung wert, deinerseits nur noch diesen Regelsatz an Miete zu bezahlen und die verantwortlichen SachbearbeiterInnen für entstehende Mietrückstände und eine drohende Zwangsräumung zur Verantwortung zu ziehen. Die Alternative wäre, dass sie Dir nach einer Räumung ein Hotel bezahlen, oder Dir sofort eine andere Wohnung anbieten müssten.

Verbarrikadieren oder zelten gehen
Wir kennen bereits Arbeitslose, die im Falle einer Zwangsräumung bei der Sozialdezernentin Bredehorst im Vorgarten zelten würden. Ein solches Vorgehen verlangt natürlich starke Nerven und ist z.B. für Menschen mit Familie kaum möglich. Dennoch wären solche spektakulären Einzelfälle für das Entstehen einer Arbeitslosen-Selbsthilfe wichtig, weil sie Lust zur Nachahmung verbreiten und die Armutsverwaltung Respekt lehren könnten. Ebenso das zeitweilige Verhindern von Zwangsräumungen durch Telefonketten und Verbarrkadierungen. So könnte sich innerhalb kürzester Zeit eine fruchtbare Überschneidung von Arbeitslosen- und Hausbesetzer-Bewegung ergeben, was richtig Dampf in den sozialen Kessel bringen dürfte.